
Das Finanzamt weiß heute bereits mehr über den Steuerbürger als viele denken
Informationen über erhaltenes Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Insovenzgeld, Einkünfte aus Kapitalvermögen samt bescheinigter Steuer, Angaben aus der Rentenbezugsmitteilung, Vermögenswirksame Leistungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung … dies ist nur ein Teil der Informationen, die die Finanzverwaltung bereits heute regelmäßig in digitaler Form von den auszahlenden Stellen erhält.
Nun sollen die beim Bundeszentralamt für Steuern gesammelten Daten auch dem Steuerbürger selbst (oder dessen Steuerberater) zugänglich gemacht werden.
Im Rahmen des Projektes „Vorausgefüllte Steuererklärung“ werden die gespeicherten Daten ab 2013 für den Steuerpflichtigen (oder dessen Steuerberater) zentral abrufbar sein. Knackpunkt bei der Umsetzung des digitalen Abrufes dürfte die Wahrung des Steuergeheimnisses und damit das hinter dem Verfahren stehende Berechtigungskonzept sein.
Das Saarbrücker Softwarehaus eurodata
beschäftigt sich schon sehr intensiv mit dem Datenabruf für die vorausgefüllte Steuererklärung. „Die Finanzverwaltung verfügt bereits heute über umfassende Informationen zu den Steuerpflichtigen und ist an vielen Stellen nicht mehr auf die korrekten Angaben in der Einkommensteuererklärung angewiesen.
Da ist es in jedem Fall sinnvoll und wichtig, dass dem gläsernen Steuerbürger die über ihn bereits gesammelten Informationen auch zur Verfügung gestellt werden“, so Christof Kurz, Leiter des Produktmanagements für betriebswirtschaftliche Anwendungen bei eurodata. „Die neuen Anforderungen der Finanzverwaltung stellen die Software-Ersteller vor große Herausforderungen.
Mit unseren WEB-basierten Software-Lösungen für Steuerberater und unserem Hochleistungsrechenzentrum in Saarbrücken haben wir hier ein Alleinstellungsmerkmal und sind deshalb bestens für strategische Kooperationen gerüstet.“